Armenfürsorge im Zeitalter der Industrialisierung:
Zurück
In den späten sechziger Jahren des 19.Jahrhunderts setzt eine ländliche Abwanderung "zur Arbeit" bzw.
"zum Produktionskapital" ein. Um die Industrialisierung zu fördern, wurde die Armengesetzgebung
geändert, jetzt war die Mobilität und Freizügigkeit gewünscht. Die Armenunterstützung fällt
grundsätzlich niedriger aus, als der "normale" Arbeitslohn. Mittels medizinischer Untersuchung wird
die alte Grenze zwischen arbeitsfähigen und arbeitsunfähigen Armen neu definiert. "In Deutschland
wurde...die traditionelle Unterstützung von arbeitsfähigen und arbeitsunfähigen Armen erneut betont
und mit Hilfe der kommunalen und staatlichen Armenpolitik darauf geachtet, daß auch unter den
Bedingungen der Industrialisierung mit neueren Formen entfremdeter Arbeit die Lohnarbeit generell
attraktive Alternative gegenüber Armenunterstützung blieb." Es geht um Pflichtarbeit um jeden Preis,
die Legitimation dafür wurde geschaffen "durch die massenhafte Produktion des Verdachtes auf
Arbeitsscheu". Die Armenunterstützung umfaßte Geld-und Naturalunterstützung, die Sätze waren niedrig.
Außerdem gab es weitere Diskriminierungen, das Polizeirecht dominierte gegenüber dem Fürsorgerecht.
Die Armen hatten keinen rechtlichen Anspruch auf diese Unterstützung. Ihre politischen Rechte waren
eingeschränkt, sie durften nicht wählen. Und es gab "Beaufsichtigungen ihrer Lebensführung". Das
Elberfelder System wurde 1853 eingeführt. Es wurden zwei Klassen von hilfesbedürftigen Armen
unterschieden, arbeitsfähige und arbeitsunfähige Arme. Die Arbeitsunfähigen und Kranken wurden
unterstützt, den Arbeitsfähigen Arbeit angewiesen. Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung dienten in
Elberfeld vor allem der Verbesserung der Verkehrswege und sozialen Infrastruktur. Es gab aber auch
Arbeitsanweisungen bei "gewöhnlichen Erwerbsverhältnissen", "die Hilfsbedürftigen mußten jede ihnen
zugewiesene angemessene Arbeit annehmen!" Und die ehrenamtliche Arbeit im Wohlfahrtssystem
verfestigte sich, die wohlhabenden Armenpfleger kontrollierten die Armen. Das System verbreitete
sich. Aber in Großstädten wie Berlin mußte amtliches Personal herangezogen werden.
Sachße/Tennstedt
geben folgende Gesamteinschätzung zum Arbeitshaus im Prozeß der Industrialisierung ab:
1. "Das Arbeitshaus hatte im Prozeß der aktiven Proletarisierung und damit der Durchsetzung der
kapitalbestimmten Industrialisierung nur sekundäre Bedeutung: die "primären Anreize" zur
Arbeitsaufnahme gingen vom Markt und der Ausgestaltung der offenen Armenpflege in den Städten
aus."
2. "Das Arbeitshaus wird zunehmend von der ökonomischen Entwicklung "abgekoppelt", d.h. seine im
Zeitalter des Absolutismus noch vorhandene öffentliche "Pilotfunktion" als Großbetrieb, der
eine Produktionssteigerung hervorruft und "anregend" auf die privaten Gewerbetreibenden wirkt,
ist ebenso vorüber wie seine pädagogische Ausgestaltung im Sinne der Schaffung von
"Industriosität" innerhalb der Stadtbevölkerung." Die Arbeit im Arbeitshaus ist zunehmend
sinnlos und erscheint als Selbstzweck.
3. "Das Arbeitshaus ist als eine öffentliche
Institution zu sehen, die ein System des Armenwesens in letzter Instanz absichert, das
"durch ein offen institutionalisiertes Mißtrauen gegen `Faulenzertum`(=Nicht-Arbeit) und gegen
den `Mißbrauch`öffentlicher Mittel in der Armutsbevölkerung" gekennzeichnet ist."
4. "Die Feststellung und Diskriminierung von Arbeitsscheuen und das Aufbauschen dieses
Problems ist gleichfalls als Verdrängungs- und Ablenkungsreaktion gegenüber dem
Arbeitslosenproblem und der Verelendung durch die Arbeit selbst zu sehen, beides nahm seit
den neunziger Jahren zu...Die Verweigerung sozialstaatlicher Sicherung wurde ganz unverhohlen
durch Repression und Abschreckung kompensiert.."
5. In Lübeck zeichnete sich in der Arbeitsanstaltsgesetzgebung von 1912 eine neue Tendenz ab.
Man zog Konsequenzen aus den "Fortschritten" der Psychiatrie. Bonhoeffer hielt nur 15 v.H.
der großstädtischen Bettler für geistig normal. Die Mediziner erheben ihre Ansprüche,
"das Hospital nähert sich wieder dem Arbeitshaus". In den 80er Jahren des 19 Jahrhunderts
wird dann die traditionelle Armenpflege durch die Arbeiterpolitik mittels
Arbeiterversicherung ergänzt bzw. verdrängt. In der Zeit des Kaiserreiches von
1871-1914 in Deutschland wurde das System sozialer Sicherung tiefgreifend umgestaltet,
ein System, das in seinen Grundzügen bis heute fortbesteht. In den 80er Jahren wurde die
Arbeiterversicherung institutionalisiert. Der soziale Träger der bürgerlichen Sozialreform
war vor allem die liberale, städtisch-akademische Mittelschicht, auch die
Lebensreformbewegung spielte eine Rolle. Wissenschaftlichkeit bildete die Legitimation
der Sozialreform, Armut war ein gesellschaftliches Problem und daher auch politisch
gestalt- und aufhebbar. Nationalökonomie und Hygiene traten immer mehr in den Mittelpunkt.
Am bedeutsamsten war die seit den 90er Jahren einsetzende Ausdifferenzierung spezifischer
Armutsrisiken. (Gesundheits-, Jugend-, Wohnungs- und Erwerbslosenfürsorge)
Arbeitslosigkeit war schon immer ein traditionelles Risiko, mit der die Armenfürsorge
konfrontiert war. In den 90er Jahren war die Arbeitslosigkeit gering, sie betrug ca.
2-3%, wobei insbesondere die saisonale Arbeitslosigkeit ein Problem war. Es wurden
Arbeitsnachweise ausgebaut und Notstandsarbeiten eingerichtet. Bis zu Beginn des 1.
Weltkrieges war die Erwerbslosenunterstützung allein Sache der Kommunen und
Gewerkschaften. Wenige Tage nach Kriegsbeginn am 6.8.1914 wurde eine "Reichszentrale für
Arbeitsnachweise" gegründet. Bedeutung erlangte die Reichszentrale bei der Organisation
von Massentransporte zur Erntehilfe, bei der Beschaffung von Arbeitskräften für
Festungsarbeiten und bei der Heranziehung von Kriegsgefangenen zur Arbeit.
Am 5.12.1916 wurde ein Hilfsdienstgesetz verabschiedet, daß eine planmäßige
Arbeitsvermittlung ermöglichen sollte. Ab 1917 trieb das Kriegsamt richtungsweisende
Änderungen voran, so eine klarere Gliederung der Arbeitsnachweise in örtlichen
Hilfsdienstmeldestellen. Die Gewerkschaften forderten den Aufbau eines
Reichsarbeitsamtes mit einem Unterbau von Landesarbeitsämtern und lokalen Arbeitsämtern.
Am 4.10.1918 wurde dann ein Reichsarbeitsamt eingerichtet. Gewerkschafter,
bürgerliche Sozialreformer und die Kriegssozialpolitik der Militärverwaltung waren
sich einig darin. Während des Krieges war die "Sozialpolitik" zur Kernpolitik der
Innenpolitik geworden, das heißt die Arbeitsvermittlung war der "Kernpunkt". Die
Weimarer Verfassung von 1919 projektierte mit dem Artikel 103 ein Sozialstaatsmodell,
in dem eine finanzielle Unterstützung erst einsetzen sollte, wenn auch die staatlichen
Behörden keine Arbeitsgelegenheit anbieten können. 1923 scheiterte der Versuch die
Pflichtarbeit einzuführen am Widerstand der Pflichtarbeiter. 1925 wurde die
Pflichtarbeit zurückgenommen. Sie blieb für Jugendliche und Langzeitarbeitslose. Im
Krisenjahr 1925 wurde ein 1. Arbeitsbeschaffungsprogramm aufgelegt. Am 1.10.1927
tritt dann das "Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" in Kraft.
Die Erwerbslosenfürsorge wird durch eine Arbeitslosenversicherung ersetzt. Das
Reichsgebiet wird in 13 Wirtschaftszonen aufgeteilt. Der Reichsanstalt sind 13
Landesarbeitsämter und 360 Arbeitsämter mit 860 Nebenstellen unterstellt. Präsident
der Reichsanstalt wird Friedrich Syrup, der bis 1939 sein Amt ausübt. Nicht das
Jahr 1933 bringt den Bruch in der Geschichte der deutschen Arbeitsverwaltung,
sondern die Verabschiedung dieses Gesetzes. Im § 131 heißt es: "Arbeitslosigkeit
wird in 1. Linie durch Vermittlung von Arbeit verhütet und beendet." Die
Arbeitsverwaltung übernahm 1933 ohne großes Zögern zentrale Funktionen in der
Arbeitsmarktpolitik der NS-Regierung ! Ab 1933 stellten die Nationalsozialisten
endgültig den Vorrang der Beschäftigung vor der Unterstützung her. Das war der
Übergang zu einer autoritär und repressiv durchgesetzten Vollbeschäftigungspolitik.
Zurück